Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Versicherung und Ablauf

Für Probefahrten, Überführungen oder die einmalige Fahrt zum TÜV gibt es eine eigene Lösung: das Kurzzeitkennzeichen. Anders als bei der regulären Zulassung ist hier keine separate eVB-Nummer nötig.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine befristete Zulassung für maximal 5 Tage, erkennbar am gelben Streifen mit Ablaufdatum auf dem Kennzeichen. Es eignet sich für einmalige, kurze Fahrten, für die sich eine reguläre Zulassung nicht lohnt.

Wofür wird es genutzt?

Welche Versicherung brauche ich?

Anders als bei der regulären Zulassung müssen Sie hier keine eigene eVB-Nummer vorlegen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für die 5 Tage ist bereits in der Gebühr für das Kurzzeitkennzeichen enthalten und wird direkt von der Zulassungsstelle mitgebucht – ein separater Tarifvergleich entfällt in diesem Fall.

Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

  1. Zur Zulassungsstelle gehen: Persönlich vor Ort, meist ohne Termin möglich.
  2. Fahrzeugpapiere vorlegen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. bei Fahrzeugen ohne gültige Zulassung entsprechende Nachweise.
  3. Ggf. aktuelle HU nachweisen: Bei älteren Fahrzeugen kann eine gültige Hauptuntersuchung verlangt werden.
  4. Gebühr bezahlen: Inklusive der kurzfristigen Haftpflichtversicherung.
  5. Kennzeichen anbringen und innerhalb der 5 Tage nutzen.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Gesamtkosten setzen sich aus der Gebühr der Zulassungsstelle und der darin enthaltenen Kurzzeit-Versicherung zusammen. Die genaue Höhe variiert je nach Zulassungsstelle und Fahrzeugtyp – eine Nachfrage vor Ort oder auf der Webseite der Behörde gibt Ihnen die aktuelle Übersicht.

Kurzzeitkennzeichen oder eVB-Nummer – was ist der Unterschied?

Ein Kurzzeitkennzeichen mit integrierter Kurzzeitversicherung eignet sich für einmalige, kurze Fahrten. Wollen Sie das Fahrzeug dagegen dauerhaft nutzen, brauchen Sie eine reguläre Zulassung mit eigener eVB-Nummer – hier lohnt sich ein Tarifvergleich, um dauerhaft den besten Beitrag zu sichern.

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Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene eVB-Nummer? Nein. Beim Kurzzeitkennzeichen ist eine kurzfristige Haftpflichtversicherung bereits in der Gebühr enthalten und wird automatisch bei der Zulassungsstelle mitgebucht.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig? Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig, beginnend mit dem Ausstellungsdatum.
Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen im Ausland fahren? Ja, das Kurzzeitkennzeichen berechtigt grundsätzlich auch zu Fahrten ins Ausland, etwa zur Überführung eines gekauften Fahrzeugs.
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine gültige HU? Bei älteren oder auffälligen Fahrzeugen kann die Zulassungsstelle eine aktuelle Hauptuntersuchung verlangen, bevor sie ein Kurzzeitkennzeichen ausstellt.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.