Kfz-Versicherung wechseln: Frist, Ablauf und Sonderkündigung

Viele Fahrzeughalter zahlen Jahr für Jahr denselben Beitrag, ohne zu vergleichen – dabei lohnt sich ein Wechsel oft. Damit dabei nichts schiefgeht, sollten Sie Fristen und Ablauf genau kennen.

Wann ist die reguläre Kündigungsfrist?

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei Verträgen mit Laufzeit zum Kalenderjahr bedeutet das: Kündigung bis spätestens 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar.

Läuft Ihr Vertrag nicht zum Kalenderjahr, sondern z. B. ab dem Datum Ihrer Erstzulassung, verschiebt sich die Frist entsprechend – das genaue Datum finden Sie in Ihrer Versicherungspolice unter “Versicherungsbeginn” bzw. “Ablauf”.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag zur Hauptfälligkeit, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht – unabhängig von der regulären Frist. Sie können dann meist bis zum Zugang der nächsten Beitragsrechnung kündigen.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall

Nach einem Unfall, bei dem Ihre Versicherung reguliert hat, steht Ihnen häufig ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu – meist innerhalb eines Monats nach der Regulierung. Das gilt besonders dann, wenn sich dadurch Ihr Beitrag oder Ihre Schadenfreiheitsklasse verschlechtert.

Kfz-Versicherung wechseln – Schritt für Schritt

  1. Tarife vergleichen: Aktuelle SF-Klasse, Fahrzeugdaten und gewünschten Versicherungsbeginn bereithalten.
  2. Neuen Vertrag abschließen: Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag lückenlos an das Ende des alten anschließt.
  3. Alten Vertrag fristgerecht kündigen: Schriftlich, idealerweise mit Nachweis (Einschreiben oder Bestätigungs-E-Mail).
  4. Bestätigung abwarten: Erst wenn die Kündigung bestätigt ist, sollten Sie sicher sein, dass keine Doppelversicherung entsteht.

Was passiert bei einer Deckungslücke?

Ein Fahrzeug darf zu keinem Zeitpunkt unversichert im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass der neue Vertrag nahtlos zum Ende des alten beginnt – im Zweifel lieber einen Tag Überschneidung in Kauf nehmen als eine Lücke zu riskieren.

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Häufige Fragen zum Versicherungswechsel

Muss ich meine alte Versicherung selbst kündigen? Ja, in der Regel müssen Sie fristgerecht selbst schriftlich kündigen. Manche neuen Versicherer bieten einen Kündigungsservice an, die Verantwortung für die fristgerechte Kündigung liegt aber bei Ihnen.
Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit wechseln? Regulär nur zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall steht Ihnen zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu.
Verliere ich meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel? Nein. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel zu einem neuen Versicherer übertragen, sofern Sie sie korrekt angeben.
Brauche ich beim Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer für die Zulassungsstelle? Nein, solange Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und weder Halter noch Zulassungsbezirk wechseln. Die Zulassungsstelle muss beim reinen Versichererwechsel nicht informiert werden.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.