Ob Verkauf, Verschrottung oder dauerhafte Stilllegung: Ein Auto abzumelden ist unkomplizierter als viele denken – vorausgesetzt, Sie kennen den Ablauf und wissen, was mit Ihrer Versicherung passiert.
Wann muss ich mein Auto abmelden?
- Sie verkaufen das Fahrzeug und der Käufer meldet es nicht direkt um
- Das Fahrzeug wird verschrottet
- Sie legen es dauerhaft still, etwa weil Sie es nicht mehr nutzen
- Das Fahrzeug wird ins Ausland exportiert
Welche Unterlagen brauche ich?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Kennzeichen selbst, zum Entstempeln
- Bei Verschrottung: ein Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs
- Handelt eine andere Person für Sie: eine schriftliche Vollmacht
Ablauf bei der Zulassungsstelle
- Kennzeichen entstempeln lassen – entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder vorab bei einer zugelassenen Kfz-Zulassungsdienststelle.
- Unterlagen einreichen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Personalausweis vorlegen.
- Abmeldebestätigung erhalten: Diese sollten Sie aufbewahren, insbesondere für die Versicherung.
Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung?
Die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt kündigt Ihre Kfz-Versicherung nicht automatisch. Sie sollten Ihren Versicherer separat informieren – viele bieten für stillgelegte Fahrzeuge eine kostengünstige Ruheversicherung an, die zumindest gegen Diebstahl und Brand schützt, während das Fahrzeug nicht fährt.
Was kostet die Abmeldung?
Die Gebühr für die Abmeldung selbst ist bei den meisten Zulassungsstellen gering und fällt deutlich niedriger aus als bei einer Neuzulassung. Die genaue Höhe erfahren Sie auf der Webseite Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
Online-Abmeldung möglich?
Über das bundesweite i-Kfz-Verfahren bieten immer mehr Zulassungsstellen die Möglichkeit, ein Fahrzeug komplett online abzumelden – vorausgesetzt, Sie können die Kennzeichen selbst mit einem zugelassenen Entstempelungssiegel versehen lassen.
Fahrzeug später wieder anmelden?
Wollen Sie das Fahrzeug irgendwann erneut zulassen, benötigen Sie dafür wieder eine gültige eVB-Nummer. Vergleichen Sie dann am besten neu, denn Tarife und Ihre Bedürfnisse können sich in der Zwischenzeit geändert haben.
Häufige Fragen zum Auto abmelden
Wird meine Kfz-Versicherung bei der Abmeldung automatisch gekündigt?
Nein. Die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und die Kündigung der Versicherung sind zwei getrennte Vorgänge – Sie müssen den Versicherungsvertrag separat kündigen oder ruhend stellen.Kann ich mein Auto online abmelden?
Viele Zulassungsstellen bieten über das i-Kfz-Verfahren eine Online-Abmeldung an, sofern Sie die Kennzeichen selbst fachgerecht entstempeln lassen können.Brauche ich für die Abmeldung eine eVB-Nummer?
Nein. Für die Abmeldung wird keine eVB-Nummer benötigt – die brauchen Sie erst wieder, wenn das Fahrzeug erneut zugelassen werden soll.Was passiert mit meinem Kennzeichen nach der Abmeldung?
Das Kennzeichen wird bei der Abmeldung entstempelt und ungültig. Wollen Sie es für ein neues Fahrzeug reservieren, ist das bei den meisten Zulassungsstellen möglich.Das könnte Sie auch interessieren: Fahrzeug vorübergehend stilllegen · Auto anmelden: Ablauf und Kosten
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.
